Den Papierkram erledigen wir für Sie!
Damit wir eine Erdwärmebohrung auf Ihrem Grundstück vornehmen können, sind einige Genehmigungen nötig. Lediglich in Wasserschutzgebieten sind Bohrungen nicht zulässig.
Bei Bohrungen bis 100 Meter Tiefe greift das Wasserrecht, hier ist das Wasser-Wirtschaftsamt zuständig. Bei tieferen Bohrungen, die aber für Privathäuser meist nicht nötig sind, hat das Bergbauamt das Sagen.
Um den "Papierkram" müssen Sie sich nicht kümmern: Wir erstellen die Auswertungen in Bezug auf die geologische Beschaffenheit und holen auch die Genehmigungen ein.
Möchten Sie sich vorab schon über die geologischen Begebenheiten vor Ihrer Haustür informieren, finden Sie hier weiter führende Informationen:
Hessen:
Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Beurteilung
Geologische Kartierung (als PDF). Diese Karte stellt die Gesteinseinheiten im Bereich des oberflächennahen Untergrundes unterhalb der obersten, belebten Verwitterungszone des Bodens dar
Rheinland-Pfalz:
Wärmeleitfähigkeiten und Wärmeentzugsleistungen für Erdwärmesonden
Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Prüfgebiete für Erdwärmesonden
Nordrhein-Westfalen:
Grundstücksbezogener Standortcheck zum geothermischen Potenzial